iconLeistungen im Todesfall

Bei Tod eines Versicherten, erhalten die Hinterbliebenen Leistungen. Sind sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann die Stiftung folgende reglementarischen Leistungen auszahlen:

  • Witwen-/Witwerrente oder eine einmalige Abfindung
  • Waisenrente
  • Rente für Geschiedene
  • Todesfallkapital für Unverheiratete
  • Zusätzliches Todesfallkapital für alle Versicherten von 50 % des versicherten Lohnes

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FAQ

  • Dokumente im Todesfall - FAQ

    In jedem Fall: Kopie des Familienbüchleins; Kopie der Todesurkunde; Ärztliches Gutachten (Todesursache: Krankheit oder Unfall); Kopie des Erbscheins; Kopie der AHV-Verfügung in Bezug auf die…

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