Verzinsung

Die Verzinsung der Altersguthaben wird schweizweit vom Bund festgelegt. Im Jahr 2023 beträgt der obligatorische Mindestzinssatz 1%. Die Stiftung 2. Säule swissstaffing kann aufgrund ihrer gesunden Finanzen einen besseren Zinssatz bezahlen. Im 2023 beträgt dieser erneut 3%. Seit dem Jahr 2013 konnte immer ein besserer Zinssatz gewährt werden. Es ist Ziel des Stiftungsrates, auch in Zukunft eine bessere Verzinsung der Altersguthaben zu gewähren.

Die Grafik zeigt den obligatorischen Zinssatz im Vergleich zum Zinssatz der Stiftung 2. Säule swissstaffing. In den vergangenen Jahren konnte die Stiftung einen deutlich höheren Zinssatz gewährleisten.