Erhöhung der Verzinsung

Angesichts der günstigen Entwicklung der finanziellen Lage sowie des aktuellen soliden Fundaments der Stiftung hat der Stiftungsrat beschlossen, die aktiven Versicherten erneut am positiven Ergebnis teilhaben zu lassen.

Ihr Altersguthaben wird noch besser verzinst: Ab dem 1. Juli 2015 werden alle Altersguthaben mit 3,75 % verzinst. Der BVG-Mindestsatz liegt im Jahr 2015 bei 1,75 % - unsere Verzinsung ist somit 2 % höher.

Der Stiftungsrat hat ausserdem bestätigt, dass er diese Politik langfristig weiterführen wird.

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