iconTemporäres Personal

Temporäre Mitarbeitende können Sie entweder mit dem Vorsorgeplan Temp Basic oder dem Vorsorgeplan Temp Premium versichern. Dabei stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, um Ihre Mitarbeitenden besser gegen Invalidität und Tod abzusichern. Eine überobligatorische Versicherung ist bei beiden Plänen möglich.

TEMP BASIC

Die Vorsorgepläne TEMP BASIC versichern temporäre Mitarbeitende über den BVG-Minimal-Plan mit erweiterter Deckung.

Standard:

  • Risikobeiträge von 1.75 %
  • Zusatz-Todesfallkapital für alle Versicherten von 50 % des versicherten Lohnes

Zusätzliche neue Möglichkeiten:

  • Erhöhung des Minimums der Invalidenrente auf 30 % des versicherten Lohnes
  • Erhöhung des Zusatz-Todesfallkapitals auf 100 % des versicherten Lohnes (+50 %)

Risikobeiträge TEMP BASIC:

  • Standardleistungen 1.75 %
  • Erhöhung Invalidenrente auf 30% des versicherten Lohnes +0.20%
  • Erhöhung Zusatz-Todesfallkapital auf 100% des versicherten Lohnes +0.05 %
  • Maximaler Risikobeitrag mit Ausbau der Leistungen =2.00 %

TEMP PREMIUM

Die Vorsorgepläne TEMP PREMIUM sind ähnlich aufgebaut wie die Pläne TEMP BASIC, bieten jedoch höhere Leistungen.

Standard:

  • Jährlicher Risikobeitrag von 1.90 %
  • Zusatz-Todesfallkapital für alle Versicherten von 50 % des versicherten Lohnes
  • Höhe der Invalidenrente ist mit mindestens 30 % des versicherten Lohnes festgelegt
  • Lebenspartnerrente möglich
  • Teilpensionierung möglich

Zusätzliche Möglichkeiten:

  • Erhöhung der Invalidenrente auf mindestens 40 % des versicherten Lohnes (+10 %)
  • Erhöhung des Zusatz-Todesfallkapitals auf 100 % des versicherten Lohnes (+50 %)

Risikobeiträge TEMP PREMIUM:

  • Standardleistungen 1.90 %
  • Erhöhung Invalidenrente auf 40 % des versicherten Lohnes +0.20%
  • Erhöhung Zusatz-Todesfallkapital auf 100% des versicherten Lohnes +0.05  %
  • Maximaler Risikobeitrag mit Ausbau der Leistungen = 2.15 %

Wir erstellen gerne eine Offerte für Sie, bitte kontaktieren Sie uns.

Versicherter Lohn

Der Koordinationsabzug wurde bei der Stiftung 2. Säule swissstaffing auf die Stunde umgerechnet. So lassen sich auch kurze Einsätze exakt abrechnen.

Wie viel die Versicherten bezahlen, hängt vom versicherten Monatslohn ab. Grundsätzlich wird das BVG-Minimum versichert. Es gelten die Beitragssätze.

Absicherung bei Invalidität und Tod

Ihre temporären Mitarbeitenden sind auch bei Invalidität und Tod gut bei uns versichert.

Bei Invalidität

  • Invalidenrente, berechnet aufgrund des projizierten Altersguthabens und des Umwandlungssatzes
  • Invaliden-Kinderrenten
  • Beitragsbefreiung

Im Todesfall

  • Witwen-/ Witwerrente oder einmalige Abfindung
  • Waisenrente
  • Rente für Geschiedene
  • Lebenspartnerrente (Temp Premium)
  • Todesfallkapital für Unverheiratete
  • Zusätzliches Todesfallkapital für alle Versicherten von 50% des versicherten Lohnes