Was ist eine überobligatorische Versicherung?

Verdient eine Person mehr als CHF 84'600.-. gilt die Versicherung des Betrages über CHF 84'600.- als überobligatorische Versicherung. Diesen Betrag zu versichern ist keine Pflicht, im Gegensatz zum obligatorischen Teil (bis zu 84600 Fr.).
Für viele Arbeitnehmer ist eine Versicherung des überobligatorischen Teils sinnvoll, da dies schlussendlich zu einem grösseren Altersguthaben führt. Die Stiftung 2. Säule swissstaffing bietet die überobligatorische Versicherung sowohl für temporäres Personal wie auch für das festangestellte Personal an.

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