iconWohneigentumsförderung

Als Versicherter können Sie einen Teil oder das gesamte individuelle Sparguthaben für die Wohneigentumsförderung vorbeziehen. Dabei ist der Mindestbetrag gemäss BVG auf CHF 20'000.– festgelegt.

Bei einem Vorbezug werden die Leistungen der Stiftung reduziert und Sie müssen selber entscheiden, ob eine zusätzliche private Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft in Frage kommt. Sie können auch einen Teil Ihres Vorsorgeguthabens verpfänden.


‹ zurück zur Übersicht

FAQ