Wenn Sie als Versicherter das AHV-Alter erreichen, werden folgende Leistungen gezahlt:
- Altersrente oder
- Alterskapital, falls Sie uns ein diesbezügliches schriftliches Gesuch zustellen. Verheiratete benötigen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners.
- Pensionierten-Kinderrente
Sie möchten Ihre Rente berechnen?
Um die Höhe Ihrer Rente zu bestimmen, benötigen Sie zwei Faktoren:
- Ihr Altersguthaben
- Den Umwandlungssatz
Ihr Altersguthaben sparen Sie vom 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag bis zu Ihrer Pension an. Die Höhe der Altersgutschriften steigt – abhängig vom Alter – stufenweise an. Das Alterskapital wird mit dem festgelegten Zinssatz bis zum Zeitpunkt der Pensionierung verzinst. Beim Erreichen des Rentenalters (Frauen 64 Jahre, Männer 65 Jahre) wird das Alterskapital mit dem sogenannten Umwandlungssatz in die jährliche Altersrente umgerechnet.
Beispiel Berechnung Jahresrente: Ein Altersguthaben von CHF 100’000.- ergibt bei einem Umwandlungssatz von 6.8% eine Jahresrente von CHF 6’800.-.
Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Alter 60/59 möglich, die aufgeschobene Pensionierung unter Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bis Alter 70.
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