Ich unterstehe dem GAV Personalverleih. Welche Bestimmungen muss ich beachten?

Die Versicherung beginnt ab dem 1. Arbeitstag

  • falls das Arbeitsverhältnis für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen wird;
  • falls das Arbeitsverhältnis ohne Unterbruch über die Dauer von drei Monate hinaus verlängert wird;
  • falls der Arbeitnehmer es verlangt;
  • falls der Mitarbeiter für den Unterhalt von Kindern aufkommen muss.

Sowie ab dem Tag, an dem

  • der ursprünglich für eine kürzere Dauer vorgesehene Arbeitseinsatz innerhalb 52 Wochen nach Beendigung des letzten Einsatzes über die 13. Woche hinaus verlängert wird; die Verlängerung eines Einsatzes bei derselben Temporärfirma vereinbart wird, falls die Verlängerung und der anfängliche Einsatz zusammen länger als 13 Wochen dauern.
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