Ab wann bin ich BVG-pflichtig?

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind versichert, die

  • das 17. Lebensjahr vollendet haben und
  • das AHV-Rücktrittsalter noch nicht erreicht haben
  • einen Stundenlohn von über CHF 9.65 oder einen Jahreslohn von über CHF 21'150.- beziehen
  • im Sinne der IV nicht zu mehr als 70% invalid sind

Wenn Sie temporär arbeiten, beachten Sie bitte auch die Bestimmungen zum GAV Personalverleih.

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