Was ist ein Freizügigkeitskonto (oder eine Freizügigkeitspolice)?

Bei einem Freizügigkeitskonto handelt es sich um ein Konto, auf welches das von Ihnen gebildete Vorsorgekapital überwiesen wird. Dieses dient allein der beruflichen Vorsorge (2. Säule). Auf einem Freizügigkeitskonto wird im Vergleich zu einem normalen Sparkonto ein Vorzugszinssatz angewandt. Wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten, ohne an eine neue angeschlossen zu werden, muss der Vorsorgeschutz zwingend durch die Überweisung des Vorsorgeguthabens an eine Freizügigkeits­einrichtung aufrechterhalten bleiben. Die Aufrechterhaltung der beruflichen Vorsorge wird vom Gesetz vorgeschrieben.

Verschiedene Situationen verlangen die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos zum Beispiel:

  • Vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (in Folge eines Auslandaufenthaltes, einer Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit etc.), wobei der  künftige Arbeitgeber noch nicht bekannt ist.
  • Provisorische Einstellung der Erwerbstätigkeit. Dieses System garantiert die Aufrechterhaltung Ihrer beruflichen Vorsorge bis zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit.
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