Was ist ein Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug dient dazu den bei der Pensionskasse versicherte Lohn zu bestimmen. Dieser entspricht 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und liegt aktuell bei CH 25'095.-. Er kann gemäss Reglement variieren.

Der Koordinationsbetrag muss vom Grundlohn abgezogen werden, da dieser Betrag bereits bei der AHV-Ausgleichskasse versichert ist.

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