Wie wird meine Rente berechnet?

Der Jahresbetrag der Altersrente im ordentlichen Rücktrittsalter entspricht 6.8% des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Altersguthabens.

Bei vorzeitiger Pensionierung wird der Umwandlungssatz pro Vorbezugsjahr um 0.2% Prozentpunkte gekürzt. Bei aufgeschobenem Rücktritt wird der Umwandlungssatz pro Aufschubsjahr um 0.2% erhöht.

Ist der Betrag der Altersrente kleiner als 10% des Betrags der minimalen AHV-Altersrente, bezahlt die Stiftung anstelle der versicherten Leistungen ein Kapital aus.

Weitere Informationen finden Sie im Reglement unter Downloads.

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