Muss ich Ihnen für die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung einen Einzahlungsschein schicken?

Ja, wenn immer möglich. Die auf dem Einzahlungsschein aufgeführten Informationen ermöglichen der Stiftung, die Überweisung Ihrer Freizügigkeitsleistung schneller zu genehmigen und helfen, Fehler zu vermeiden. In der Regel verfügen alle Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen über Einzahlungsscheine.

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