Ich beginne einen neuen Arbeitseinsatz für dasselbe Unternehmen.

Ihr Arbeitgeber, der an die Stiftung 2. Säule swissstaffing angeschlossen ist, wird Sie gemäss den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen erneut anmelden. Ihre Freizügigkeitsleistung des vorhergehenden Arbeitseinsatzes wird Ihrer neuen Versicherungsperiode angerechnet. Sie müssen uns also keine Angaben zur Überweisung der Freizügigkeitsleistung mehr machen.

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