Ich bin IV-Bezüger, akzeptiert die Stiftung dies?

Wenn Sie als Versicherter von der IV als invalid anerkannt werden, gelten Sie auch bei der Stiftung als invalid, sofern Sie beim Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der Stiftung versichert waren.

Weitere Informationen zu den IV-Renten erhalten Sie direkt in den Reglementen unter Downloads.

 

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