Ich bin krank (oder hatte einen Unfall, bin im Militär oder im Mutterschaftsurlaub) muss ich Beiträge bezahlen?

Während diesen Absenzen beziehen Sie als Mitarbeiter Erwerbsersatzleistungen. Während der gesetzlichen Lohnfortzahlungsfrist des Arbeitgebers [Artikel 324a OR (Berner Skala) oder 329f OR (Mutterschaftsurlaub)] oder im Fall von AHV-pflichtigen Ersatzleistungen zahlen Sie weiterhin Beiträge. Nach der gesetzlichen Lohnfortzahlungsfrist des Arbeitgebers sind keine Beiträge mehr zu zahlen, obwohl Sie bis zu Ihrem Austritt (Vertragsende) in der Stiftung versichert bleiben. Führt die Krankheit oder der Unfall zu einer von der Eidg. Invalidenversicherung anerkannten Invalidität, sind sie und Ihr Arbeitgeber während 9 Monaten vor der Anerkennung der Invalidität durch die IV von der Beitragspflicht befreit. Ab diesem Zeitpunkt wird diese von der Stiftung übernommen, indem sie insbesondere das Sparkonto weiteräufnet, wie wenn die Beiträge bezahlt würden.

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