Ich lasse mich scheiden. Mein Anwalt möchten den Betrag meiner FZL zum Zeitpunkt meiner Heirat kennen.

Die Anfrage muss uns zwingend schriftlich gestellt werden (per Fax, Post oder E-Mail). Dabei ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns das Heiratsdatum und das voraussichtliche Datum der Scheidung angeben, damit die Stiftung Ihnen die gewünschten Informationen erteilen kann.

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