Dokumente, die im Todesfall an die Stiftung zu senden sind.

In jedem Fall:

  • Kopie des Familienbüchleins;
  • Kopie der Todesurkunde;
  • Ärztliches Gutachten (Todesursache: Krankheit oder Unfall);
  • Kopie des Erbscheins;
  • Kopie der AHV-Verfügung in Bezug auf die Hinterlassenenrenten;
  • Bestätigung der von anderen Sozialversicherungen allfällig ausbezahlten Leistungen (Betrag der Taggelder, SUVA-Renten/-Taggelder, weitere);
  • Zahlungsadresse (Bank und Bankkontonummer oder Postcheckkonto), auf welches wir die allfälligen Leistungen überweisen können.

Falls der Versicherte geschieden war:

  • Kopie des Scheidungsurteils

Falls der Versicherte unterhaltsberechtigte Kinder hatte:

  • Kopie der Geburtsurkunden der Kinder sowie Kopie der Studienbescheinigung oder des Lehrvertrages für Kinder, die in Ausbildung sind;
  • der monatliche Betrag pro Kind von allfälligen Familienzulagen.

Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne bei der Erledigung dieser Formalitäten.

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