Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Eine Verpfändung oder ein Vorbezug des erworbenen Guthabens.
In beiden Fällen muss ein Antragsformular ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Beilagen an die Stiftung gesandt werden. Anhand der verlangten Dokumente überprüft die Stiftung, dass Ihr Antrag in sämtlichen Punkten den gesetzlichen Vorschriften entspricht (WEFV) und gibt Ihrem Antrag statt, wenn dies der Fall ist.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass:
- der Mindestbetrag für einen Vorbezug CHF 20'000 beträgt.
- der Höchstbetrag, den Sie vorbeziehen können, ab Alter 50 dem höheren der beiden folgenden Beträge entspricht:
- dem Guthaben, über welches Sie im Alter von 50 Jahren verfügten (abzüglich der nach Alter 50 bereits getätigten Vorbezüge);
- der Hälfte des zum Zeitpunkt des Antrags erworbenen Guthabens.
Mehr zur Wohneigentumsförderung erfahren Sie im Antragsformular.
Senden Sie uns das Antragsformular per Post zu oder kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.
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